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   BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89   

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BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89 (https://dejure.org/1990,9902)
BAG, Entscheidung vom 21.02.1990 - 4 AZR 583/89 (https://dejure.org/1990,9902)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 1990 - 4 AZR 583/89 (https://dejure.org/1990,9902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besoldung von Dienstordnungs-Angestellten - Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz - Vorliegen eines sachlichen Differenzierungsgrundes - Wirksamkeit einer Büroverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 12.02.1986 - 4 AZR 523/84
    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
    Auch die Revision des Klägers blieb erfolglos (BAG Urteil vom 12. Februar 1986 - 4 AZR 523/84 -).

    Zwar steht den Anträgen des Klägers nicht die materielle Rechtskraft des Urteils vom 12. Februar 1986 - 4 AZR 523/84 - entgegen.

    Auch auf § 6 Abs. 2 der Dienstordnung der untergegangenen Landkrankenkasse kann der Kläger sich für seinen Anspruch auf Vergütung nach Besoldungsgruppe A 14 nicht stützen, wie bereits im Urteil vom 12. Februar 1986 - 4 AZR 523/84 - entschieden worden ist.

    Dazu ist bereits im Urteil vom 12. Februar 1986 - 4 AZR 523/84 - festgestellt worden, daß für den Kläger nach § 6 der Dienstordnung der Landkrankenkasse für den Kreis D. nur die Möglichkeit bestand, einmal in Zukunft einen Anspruch auf Vergütung nach Besoldungsgruppe A 14 zu erwerben.

  • BAG, 10.03.1982 - 5 AZR 839/79

    Übergang von Arbeitsverhältnisses - Beschäftigung bei Landkrankenkassen -

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
    Das wurde rechtskräftig von der Beklagten abgelehnt (vgl. Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 10. März 1982 - 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 104 KVLG).

    Er hat das darauf gestützt, daß der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 10. März 1982 (- 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 104 KVLG) zu dem Ergebnis gelangt sei, das Aufgabengebiet des Klägers folge in seiner Wertigkeit unmittelbar der Tätigkeit des Geschäftsführers und seines Stellvertreters.

    Die gegenteilige Auffassung kann der Kläger insbesondere nicht auf die Ausführungen des Fünften Senats im Urteil vom 10. März 1982 (- 5 AZR 839/79 - AP Nr. 1 zu § 104 KVLG) stützen.

  • BAG, 19.02.1959 - 4 AZR 202/56

    Einweisung eines Dienstordnungsangestellten - Planstelle einer Besoldungsgruppe -

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
    Im übrigen unterliegt die besoldungsmäßige Beurteilung der Aufgabengebiete der Dienstordnungsangestellten im Stellenplan nicht der Nachprüfung durch die Gerichte für Arbeitssachen (BAGE 7, 250, 253 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

    Eine nach dem Gruppenplan zutreffende Vergütung eines Dienstordnungsangestellten berechtigt aber nicht, die Änderung des Gruppenplans aus dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht zu verlangen (vgl. BAGE 7, 250 [BAG 19.02.1959 - 4 AZR 202/56] = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte).

  • BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 107/84

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 104 , 106 KVLG

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
    Die gegen dieses Urteil vom Kläger eingelegte Revision wurde mit Urteil vom 6. November 1985 (- 4 AZR 107/84 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) zurückgewiesen.

    Das steht bereits durch das Urteil des Senats vom 6. November 1985 (BAGE 50, 92 = AP Nr. 61 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) rechtskräftig fest.

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 765/87

    Anspruch auf Höhergruppierung nach Vergütungsgruppe IV a BAT einer

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
    Ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nur vor, wenn gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und somit eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. BAGE 58, 283 = AP Nr. 24 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer m.w.N.).
  • BAG, 04.05.1982 - 3 AZR 1205/79

    Geschäftsführer einer Krankenkasse - Dienstordnungsangestellter - Ruhestand -

    Auszug aus BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 583/89
    Die Berufung des Klägers auf das Urteil des Dritten Senats vom 4. Mai 1982 (- 3 AZR 1205/79 - AP Nr. 54 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte) geht insoweit fehl.
  • BAG, 27.07.2017 - 6 AZR 438/16

    Bedeutung der Höhergruppierung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds für die

    Selbst wenn eine Exspektanz oder auch Expektanz iSd. Erwartung einer künftigen Entgeltsteigerung gemeint gewesen sein sollte, ist sie von Anhang 2 Teil A Abs. 5 Unterabs. 2 ETV-DP AG nicht geschützt (zum Begriff der Exspektanz/Expektanz zB BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 381/12 - Rn. 25 f.; 7. November 2001 - 4 AZR 711/00 - zu 2 a cc der Gründe; 21. Februar 1990 - 4 AZR 583/89 -; 12. Februar 1986 - 4 AZR 523/84 -; 20. Juni 1984 - 4 AZR 276/82 -) .
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